Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studienarbeit beschaftigt sich mit der Frage der Anwendung des 42 AO auf Cum/Cum-Gestaltungen. Cum/Cum-Gestaltungen zahlen neben den Cum/Ex-Gestaltungen zu den in den letzten Jahren medial am haufigsten vertretenen Steuerskandalen. Obwohl es sich bei den Cum/Cum-Gestaltungen um keine neue Gestaltungsform handelt, war die rechtliche Einordnung bis zur Reaktion des Gesetzgebers 2016 umstritten. Gerade die breite Anwendung dieser Gestaltungsart und der verspatete Eingriff des Gesetzgebers problematisieren die Einstufung als Gestaltungsmissbrauch i.S.d. 42 AO. Dabei ist die Zahl der Steuermindereinnahmen nicht zu unterschatzen. Bei der Frage wie viel Steuergeld insgesamt durch Cum/Cum-Geschafte nicht eingenommen wurde, ist man sich nicht einig. Die Schatzungen gehen von einer Mrd. Euro pro Jahr bis hin zu 82 Mrd. Euro im Zeitraum von 2001-2016.