Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Krieg und Frieden, Milit r, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universit t Oldenburg (Institut f r Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Gender and Diversity - European and Middle Eastern Perspectives - Internationale Beziehungen II, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu allen Zeiten hat es in Kriegen Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt gegen ber Frauen und M nnern gegeben.1 In den bewaffneten Konflikten des 20. Jahrhunderts wurde besonders in B rgerkriegssituationen ein hohes Ma an Gewalt gegen ber Frauen ausge bt.2 In den Konflikten Jugoslawiens und Ruandas der 1990er Jahre Frauen in sehr starkem Ma e von gezielten Gewalttaten betroffen, die systematisch begangen und Mittel der Kriegsf hrung waren.3 Im Zusammenhang mit diesen Konflikten und der darin ver bten sexualisierten Gewalt, wurde in den 1990er Jahren von Politkern und B rgern gefordert, dass sexualisierte Kriegsgewalt v lkerrechtlich als Kriegsverbrechen geahndet werden soll. Bezeichnend ist, dass diese bereits seit 1949 als Kriegsverbrechen im v lkerrechtlichen Sinne anerkannt ist, was jedoch nicht der breiten ffentlichkeit bekannt zu sein scheint.4 Diese Tatsache wirft die Frage auf, ob und wie sexualisierte Kriegsgewalt strafrechtlich verfolgt wird. In dieser Arbeit soll deshalb der Frage nachgegangen werden, inwieweit eine strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt in bzw. nach Kriegen ausreichend ist. Um diese Frage zu beantworten, wird zun chst auf die begriffliche Definition sexualisierter Gewalt eingegangen, anschlie end werden die Funktionen sexualisierter Kriegsgewalt erl utert. Der darauf folgende Abschnitt besch ftigt sich mit der strafrechtlichen Verfolgung sexualisierter Gewalt sowie deren Umsetzungsproblemen. Im Anschluss daran wird die alternative und zugleich komplement re Strategie der Wahrheitskommissionen vorgestellt. Im letzten Abschnitt soll mit einem Res mee auf die Fragestellung geantwor