Die neue Erkl rung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (auch Grundsteuererkl rung genannt) stellt f r viele Grundst ckseigent mer eine Herausforderung dar. Die Grundsteuererkl rung m ssen u.a. alle Grundst ckseigent mer und Erbbauberechtigten abgeben, die zum 1.1.2022 Grundst ckseigent mer bzw. Erbbauberechtigte waren. Urspr nglich musste die Erkl rung bis 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Bis Mitte September 2022 haben jedoch gerade einmal ca. 20% der Abgabeverpflichteten eine entsprechende Grundsteuererkl rung abgeben . Daher hat der Gesetzgeber die Frist nun bis zum 31. Januar 2023 verl ngert. Dieser Ratgeber richtet sich an Wohnungseigent mer, Grundst ckseigent mer und Hausbesitzer, ohne auf land- und forstwirtschaftliche Fl chen n her einzugehen. Schritt f r Schritt werden die Anmeldeprozesse und Eingabemasken der einzelnen Bundesl nder vorgestellt.