Die Schrift geht anlasslich der Neuregelung des Rechts der Konzentrationskontrolle im Dritten Rundfunkanderungsstaatsvertrag der Frage nach, welchen konzentrationsrechtlichen Bindungen private Rundfunkveranstalter unterliegen. Prufungsmassstab ist neben der Vorschrift des Art. 512 GG auch die foderative Struktur des Grundgesetzes. Im Zuge der Analyse wird sowohl auf die aktuellen Probleme des Konzentrationsrechts (Zurechnungsfragen, Angehorigenverhaltnisse etc.) als auch auf grundrechtsdogmatische Fragen eingegangen."