Die offentliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist elementarer Bestandteil der deutschen Aussenpolitik. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Geberstaaten hat Deutschland bisher kein Gesetz zur Regelung dieses Politikbereichs erlassen. Die Arbeit untersucht, ob und in welcher Form die deutsche EZ durch rechtliche Vorgaben angeleitet wird. Dabei wird das Entwicklungsrecht als ein Mehrebenensystem verstanden, das neben dem nationalen Recht auch das Europa- und Volkerrecht erfasst. Daran anknupfend wird gepruft, welche Vor- und Nachteile der Erlass eines Entwicklungsgesetzes im Vergleich zum Status Quo des in Deutschland geltenden Entwicklungsrechts hatte. Zu diesem Zweck werden die Entwicklungsgesetze von zehn fuhrenden Geberstaaten im Rahmen einer rechtsvergleichenden Untersuchung analysiert. Abschliessend wird bestimmt unter welchen Voraussetzungen der Erlass eines deutschen Entwicklungsgesetzes anzustreben ware.