Unternehmen, die nachhaltig denken, planen und handeln, sind am besten darauf vorbereitet wirtschaftliche, kologische und soziale Chancen und Risiken zu meistern. Das EU-Parlament verabschiedete bereits 2013 die sogenannte Bilanzierungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) ber die Berichtspflicht bzw. Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen. Am 22. Oktober 2014 beschloss die EU eine weitere Erg nzungsrichtlinie (2014/95/EU) zum gleichen Sachverhalt. Die Richtlinien m ssen die EU-Mitgliedsstaaten bis Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen. Ab dem Gesch ftsjahr 2017 tritt die Berichtspflicht zu den nicht-finanziellen Kennzahlen in Kraft. Betroffen von dieser Berichtspflicht sind folgende Unternehmen: - Unternehmen, die an der B rse notiert sind; - Banken und Versicherungsgesellschaften; und - andere von den jeweiligen Mitgliedstaaten als wichtig eingestufte Unternehmen des ffentlichen Interesses. Weitere Voraussetzungen sind: mehr als 500 Besch ftigten (auch f r Konzerne mit ber 500 Mitarbeiter insgesamt), und mehr als 40 Mio. Euro Umsatz. Im Gesch ftsbericht sollen k nftig Informationen ber Strategien, Risiken und die Ergebnisse zu folgenden Themen ver ffentlicht werden: - Umwelt - soziale Fragestellungen und Arbeitnehmerbelange - Menschenrechte - Bek mpfung von Korruption und Bestechung - Diversit t (Vielfalt) in den Leitungs- und Kontrollorganen Die G4 Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen aus zwei Kategorien: 1. Allgemeine Standardangaben 2. Spezifische Standardangaben Die allgemeinen Standardangaben beschreiben die Rahmenbedingungen des Unternehmens bzw. der Organisation. Wir haben dieses Buch auf die spezifische Standardangeben f r die nachhaltige Gesch ftsentwicklung fokussiert - die drei S ulen der Nachhaltigkeit konomisch, kologisch und sozial/gesellschaftlich. Bei den Angaben dieser Indikatoren wollen wir die Nachhaltigkeit messbar und skalierbar darstellen und die Unternehmen ein Beitrag zur Zukunftssicherung lei