Noch immer fehlt es an einer Neuordnung des Urhebervertragsrechts. Dies fuhrt insbesondere dort, wo Streitigkeiten zwischen Urheber und Verwerter einen von ihnen veranlassen, das Vertragsverhaltnis vorzeitig zu beenden, zu Unsicherheiten. Soweit nicht die Spezialregelungen des Urheber- und Verlagsgesetzes greifen, sind die Vertragspartner weiterhin auf die Rechtsfindung und Rechtsfortbildung der Gerichte angewiesen. Die vorliegende Arbeit versucht nun, den Gesamtbereich der Kundigungs- und Rucktrittsmoglichkeiten im Urheberrecht systematisch zu erfassen und zu erortern. Gleichzeitig werden neue Wege aufgezeigt, bisher unkundbare, auf Schutzfristdauer abeschlossene Vertrage nach 30 Jahren zu beenden."