Die Frage nach der Legitimation des 216 StGB wird bereits seit vielen Jahren diskutiert. Insbesondere, nachdem das Bundesverfassungsgericht 217 StGB a.F. im Jahr 2020 fur verfassungswidrig erklart hat, stand das strafbewehrte Verbot der Totung auf Verlangen erneut in der Kritik. Dabei kam die Frage auf, ob 216 StGB das Schicksal der Verfassungswidrigkeit teilt. Die Arbeit stellt einen normentheoretischen Legitimationsansatz vor, der im konkreten Einzelfall einen angemessenen Ausgleich zwischen den betroffenen Schutzgutern schafft. In Rede stehen dabei das Leben sowie das Selbstbestimmungsrecht der sterbewilligen Person. Im Rahmen einer solchen Abwagung der im konkreten Einzelfall betroffenen Guter und Interessen gelingt auch in Sonderfallen ein angemessener Ausgleich.