Die Tschechische Republik steht vor der Aufnahme in die Europaische Union. Beitrittsvoraussetzung ist die UEbernahme des acquis communautaire. Dieser Rechtsangleichungsprozess wird anhand des tschechischen Arbeitsrechts dargestellt. Die direkte Gegenuberstellung gemeinschaftsrechtlicher und tschechischer Normen soll zeigen, inwieweit das tschechische Arbeitsrecht mit Europarecht kompatibel ist. Prufungsmassstab sind die Strukturprinzipien des EU-Arbeitsrechts: Gleichbehandlung von Mannern und Frauen, sozialer Schutz der Arbeitnehmer bei Strukturanderungen von Unternehmen, Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Mitwirkung von Arbeitnehmern. Das Arbeitsrecht der Tschechischen Republik wird ausfuhrlich erlautert, wodurch der Zugang zu diesem wichtigen Gebiet des Wirtschaftsrechts erleichtert werden soll.