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Die Ordnungsmaeßige Verwaltung I.S.D. § 2216 Abs. 1 Bgb ALS Grundlage Der Rechtlichen Befugnisse Des Verwaltenden Testamentsvollstreckers
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Die Ordnungsmaeßige Verwaltung I.S.D. § 2216 Abs. 1 Bgb ALS Grundlage Der Rechtlichen Befugnisse Des Verwaltenden Testamentsvollstreckers

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Das Erbrecht ist in einer Renaissance begriffen, die ihren Ursprung in grundlegenden demographisch-oekonomischen Umwalzungen findet. Bei der generationenubergreifenden UEberleitung von Vermoegen kommt dem Institut der Testamentsvollstreckung als dem wichtigsten Sicherungsinstrument des Erbrechts erhebliche Bedeutung zu. Im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens stehen die Erben einem Testamentsvollstrecker gegenuber, dessen nahezu omnipotente Rechtsposition im wesentlichen durch die Pflicht zur ordnungsmassigen Verwaltung beschrankt wird. Dieser Massstab bildet einen einheitlichen Beurteilungsrahmen fur eine Vielzahl heterogener Verwaltungshandlungen. Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, den unbestimmten Rechtsbegriff der ordnungsmassigen Verwaltung zu konkretisieren. Unter Beachtung der einschlagigen gerichtlichen Spruchpraxis und des gegenwartigen Meinungsstandes im Schrifttum werden Korrekturen de lege ferenda angeregt, die dem Schutzbedurfnis der Erben im
Vergleich zur gegenwartigen gesetzlichen Ausgestaltung ein starkeres Gewicht beimessen, ohne dabei jedoch die dogmatischen Besonderheiten der Testamentsvollstreckung und die daraus resultierende freie Stellung des Amtstragers im Grundsatz zu tangieren.
Författare
Philipp Jess
ISBN
9783631545539
Språk
Tyska
Vikt
310 gram
Utgivningsdatum
2005-10-12
Sidor
248