Nachhaltige Entwicklung wird in der Literatur auch als dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung bezeichnet, z. T. ist im EG-Vertrag auch von einer ausgewogenen und nach-haltigen Entwicklung die Rede.Die Definition eines Begriffes soll diesen beschreiben und den Inhalt des Begriffes verdeutlichen. Allerdings ist eine Definition von Nachhaltigkeit bzw. nachhaltiger Entwicklung ist im europ ischen Recht nicht zu finden. Aus diesem Grunde soll im Folgenden, eine f r die Frage der Umsetzung, des Leitprinzips der nachhaltigen Entwicklung im europ ischen Umweltrecht, brauchbare Bestimmung erfolgen. Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung bezeichnet ein Leitbild, dessen Zielvorstellungen im Wesentlichen auf internationale und europ ische Impulse zur ckgehen. Eine g ngige Definition findet sich in der nachstehenden Passage des Brundtland-Berichts, es handelt sich dabei um eine Sichtweise, welche auch in der Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen geteilt wird. Sustainable development is development that meets the need of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs."In der deutschen bersetzung: "Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bed rfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass k nftige Generationen ihre eigenen Bed rfnisse nicht befriedigen k nnen."Es handelt sich somit um ein globales und generations bergreifendes Prinzip.