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Die Kommunale Beteiligung an Lehrerpersonalangelegenheiten Nach § 23 Schulverwaltungsgesetz NW
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Die Kommunale Beteiligung an Lehrerpersonalangelegenheiten Nach § 23 Schulverwaltungsgesetz NW

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Die Lehrer an den offentlichen Schulen der Gemeinden und Gemeindeverbande sind in NW seit dem Inkrafttreten des Schulverwaltungsgesetzes 1959 Bedienstete des Landes. Im Zusammenhang mit dem Verlust ihrer fruheren Dienstherreneigenschaft gegenuber den Lehrern wurden den Kommunen Mitwirkungsrechte eingeraumt, die dem Ausgleich der Interessen zwischen den kommunalen Schultragern einerseits und dem Land als Anstellungskorperschaft der Lehrer und Schulaufsicht andererseits dienen sollen. Die kommunale Mitwirkung in Form von Vorschlags- und Anhorungsrechten bezieht sich auf die Anstellung, Beforderung und Versetzung von Lehrern an Schulen in kommunaler Tragerschaft und ist insbesondere bei der Besetzung von Schulleiterstellen bedeutsam."
ISBN
9783631423295
Språk
Tyska
Vikt
310 gram
Utgivningsdatum
1989-11-01
Sidor
622