Die durch das Europaische Markenrecht eroeffnete Moeglichkeit, dreidimensionale Gestaltungen als Marke eintragen zu lassen, hat in den letzten Jahren zu einer Flut von Anmeldungen sowie behoerdlicher und gerichtlicher Entscheidungen gefuhrt. Auf der Grundlage einer genauen Analyse der in Deutschland, dem Vereinigten Koenigreich und auf europaischer Ebene ergangenen Entscheidungen erarbeitet die Autorin, wie die Eintragungsvoraussetzungen des Europaischen Markenrechts und damit auch des deutschen Markengesetzes in bezug auf Formen auszulegen und anzuwenden sind. Daneben untersucht die Arbeit anhand eines Vergleichs mit der fruheren Rechtslage, inwieweit eine Harmonisierung des Markenrechts in Europa tatsachlich erreicht ist bzw. inwieweit traditionelle Denkmuster fortbestehen.