Als das Rheinland nach der Niederlage Napoleons an Preussen fiel, trafen zwei Notariatsformen aufeinander: das preussische mit der Advokatur verbundene Notariat und das franzoesische Nur-Notariat. Wahrend die Altpreussen fortan das preussische System der Verbindung auch im Rheinland etablieren wollten, kampften die Rheinlander um ihr rheinisches Recht und das selbstandige Notariat. Erst mit der Bundesnotarordnung, die davon ausgeht, dass es sich beim Nur-Notariat und beim Anwaltsnotariat um gleichberechtigte, in ihrem Umfang beizubehaltende Notariatsformen handelt, fand die Diskussion um die richtige Notariatsform ihren (vorlaufigen) Abschluss. Die Arbeit schildert den zeitlichen Ablauf und die inhaltlichen Aspekte der Diskussion.