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Die Anwendbarkeit fremden Kartellrechts
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Die Anwendbarkeit fremden Kartellrechts

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Kartellschadensersatzklagen gewinnen in Europa zunehmend an Bedeutung. Nationale und europäische Gesetzgeber sowie die Rechtsprechung des EuGH stärken das kartellrechtliche private enforcement seit einigen Jahrzehnten systematisch. Dabei erfuhr auch die grenzüberschreitende Geltendmachung von Kartellschäden eine Neuregelung durch die Rom II-VO. Demnach können mitgliedstaatliche Gerichte auch fremdes Kartellrecht anwenden, wenn Kläger im Ausland erlittene Schäden geltend machen. Diese Regelung hatte bisher nur eine geringe praktische Relevanz. In Anbetracht zahlreicher internationaler Kartelle verwundert dieser Befund. Jakob Olbing untersucht die Anwendbarkeit fremden Kartellrechts rechtsvergleichend. Er zeigt, dass sowohl deutsche Gerichte als auch Bundesgerichte der USA im Rahmen ihrer Zuständigkeit fremdes Kartellrecht anwenden können und sollten. Eine vermeintlich notwendige kollisionsrechtliche Sonderbehandlung von Kartellschadensersatzansprüchen nach fremdem Recht in beiden Rechtsordnungen ist rechtlich unbegründet. Weder unterliegen solche Ansprüche einem grundsätzlichen Nichtanwendungsgebot, noch sind sie von einer Trennung von öffentlichem und privatem Kollisionsrecht wesentlich beeinflusst.
Undertitel
Eine Untersuchung des europäischen und US-amerikanischen Kollisionsrechts für private Kartellschadensersatzklagen im Zivilverfahren
Författare
Jakob Olbing
ISBN
9783161643071
Språk
Tyska
Vikt
424 gram
Utgivningsdatum
2025-04-29
Sidor
278