Der Autor untersucht die Kompetenzen des Wehrbeauftragten erstmals eingehend. Dabei kommt er u.a. zum Ergebnis, dass das im Gesetz verankerte Weisungsrecht des Bundestages verfassungswidrig ist. Er wertet das gesamte Schrifttum uber den Wehrbeauftragten sowie rechtsvergleichend umfangreiches Schrifttum uber den Ombudsmann aus (geanderte Rechtsgrundlagen der schwedischen Ombudsmanner im Anhang). Ausserdem berucksichtigt er bereits einen Vorentwurf zur Anderung des Wehrbeauftragtengesetzes und den Vorschlag einer Kommission des Verteidigungsausschusses dazu (beide im Anhang)."