Die Zulassigkeit sogenannter normbezogener Feststellungsklagen ist inzwischen weitgehend anerkannt. Streitig und bisher noch nicht Gegenstand einer eingehenden Untersuchung ist dagegen die Frage nach dem richtigen Beklagten. Die Aktualitat dieses Themas zeigt sich durch verschiedene hoechstrichterliche und bundesverfassungsrichterliche Entscheidungen und Diskussionen in der Literatur. Die Autorin zeigt, auf welche Art und Weise der Beklagte einer Rechtsverhaltnisfeststellungsklage bestimmt werden kann. Dabei untersucht sie zunachst Bedeutung und Gehalt des Begriffs des Rechtsverhaltnisses, um anschliessend, auch vor dem Hintergrund von Art. 19 IV GG, die Frage nach dem richtigen Beklagten zu beantworten.