Die Zahl der Unternehmenszusammenschlusse steigt standig. Dieser Konzentrationsprozess erfasst nicht nur kleine, uberwiegend in der Rechtsform der Personenhandelsgesellschaft oder der GmbH betriebenen Unternehmen, sondern in immer starkerem Masse auch grossere Publikumsaktiengesellschaften. Betroffen sind daher zunehmend die Rechte der Minderheitsaktionare, der sogenannten aussenstehenden Aktionare. Um diese Rechte nicht nur materiell, sondern auch in der prozessualen Durchsetzung zu wahren, hat das AktG ein neues gerichtliches Verfahren zur Uberprufung der angebotenen Entschadigungsleistungen geschaffen, mit dem sich der Verfasser auseinandersetzt."