Examensarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13, Bucerius Law School - Hochschule f r Rechtswissenschaften in Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob de lege lata vor einer Atemalkoholkontrolle ber die Freiwilligkeit der Teilnahme zu belehren ist. Um die Tragweite der Beurteilung einordnen zu k nnen, wird im Anschluss daran er rtert, ob eine rechtswidrige Atemalkoholmessung Beweisverwertungsverbote nach sich zieht. Diesen Fragenkomplexen soll zur Orientierung ein chronologischer berblick ber die bisherige Diskussion vorangestellt werden. Atemalkoholkontrollen sind freiwillig. Eine Pflicht zur Belehrung ber die Freiwilligkeit ist gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl sprechen zwingende Gr nde f r eine Belehrungspflicht ber die Freiwilligkeit bei Atemalkoholkontrollen. Selbst wenn die Ermittlungsbeh rden dem Belehrungserfordernis nachkommen, bleibt zu ber cksichtigen, dass Atemalkoholkontrollen de lege lata datenschutzrechtswidrig sind. W nschenswert w re es, wenn der Gesetzgeber mit einer konkreten gesetzlichen Vorschrift die M glichkeit der Einwilligung in eine Datenerhebung durch Atemalkoholkontrollen ausdr cklich regeln w rde, um diese im Vergleich zur Blutentnahme k rperlich weniger eingriffsintensive Praxis wieder zu legalisieren.