Im Zuge des Ersten Weltkriegs wurden rund 1,5
Millionen Armenier
im Osmanischen Reich systematisch verfolgt und
ermordet. Bis auf
wenige Ausnahmen wurden die Verantwortlichen für
diese
Verbrechen nie zur Verantwortung gezogen. Dieser
Umstand hat
dazu beigetragen, dass den Opfern und ihren
Nachkommen bis
heute keinerlei Wiedergutmachung geleistet wurde.
Ankara weist
den Vorwurf des Völkermordes bis heute entschieden
zurück, die
bloße Erwähnung des Wortes Völkermord im
Zusammenhang mit
den Ereignissen von 1915 ist in der Türkei
gerichtlich strafbar. Der
Autor weist nach, dass diese Ereignisse aus
völkerrechtlicher Sicht
zweifelsfrei als Völkermord im Sinne der UN-
Völkermordkonvention
zu qualifizieren sind. Anhand vergleichbarer Fälle
wird analysiert,
welche rechtlichen Konsequenzen Völkermorde und
andere
völkerrechtliche Verbrechen nach geltendem
Völkerrecht nach sich
ziehen müssten, vergleicht diese Erkenntnisse mit
der Situation der
Opfer von 1915 und erörtert Möglichkeiten, die
berechtigten
Ansprüche dieser Menschen und ihrer Nachkommen noch
heute
durchzusetzen.