Der rechtsgenugende Beweis wirft seit jeher eine zentrale Frage im Strafverfahren auf: Unter welchen Bedingungen ist der Beweis der schuldhaften Tatbegehung als erbracht anzusehen? Die Autorin widmet sich diesem Thema, indem sie am Beispiel der Aussage-gegen-Aussage-Falle Entscheidungsnormen entwickelt und diese zur Diskussion stellt. Sie berucksichtigt aussagepsychologische Grundsatze und lehnt Sachverstandigengutachten als alleinige Grundlage fur Entscheidungsnormen ab. Anhand der CorroborationRegel des schottischen und U.S.-amerikanischen Strafverfahrensrechts untersucht sie, ob eine Verurteilung das Vorliegen mindestens eines zusatzlichen bestatigenden Beweismittels erfordert oder bereits in einer glaubhaften Zeugenaussage eine tragfahige Verurteilungsgrundlage zu sehen ist.