Kaum eine andere Strafnorm hat das sogenannte politische Strafrecht mehr gepragt und wurde aufgrund kriminalpolitischer Entscheidungen dem Zeitgeist mehr angepasst als 129 StGB. In direktem Vergleich hierzu steht art. 515 des Codigo Penal. Kriminelle und terroristische Vereinigungen gelten jeher als Bedrohung der Gesellschaft in Deutschland gleichermaen wie in Spanien. Diese Arbeit widmet sich der Untersuchung dieses Phanomens in beiden Rechtsordnungen sowie dessen Bekampfung durch Manahmen auf europaischer Ebene. Welche Voraussetzungen mussen erfullt sein, und reichen die vorhandenen Tatbestande auch zur Bekampfung der organisierten Kriminalitat aus? Anhand der historischen Darstellung der Tatbestande, deren Gegenuberstellung sowie der jeweiligen Rechtsprechung sollen Antworten gefunden werden.