In Unternehmen gilt es als best practice beim Verdacht von Compliance-Verstoen die Sachverhalte von spezialisierten Anwaltskanzleien aufklaren zu lassen. Die wichtigste Erkenntnisquelle bei diesen Internal Investigations sind Mitarbeiterbefragungen. Unternehmensmitarbeiter mussen grundsatzlich bei Interviews Rede und Antwort stehen, auch zu eigenen Straftaten. Gelangen Interviewprotokolle oder Ermittlungsberichte in die Hande der Strafverfolger, drohen ihnen strafrechtliche Sanktionen. Zumal bei staatlichen Ermittlungen Schweige- und Aussageverweigerungsrechte bestehen, stellt sich die Frage, ob solche selbstbelastenden Angaben strafrechtlich verwertet werden durfen. Klarungsbedurftig sind zudem die betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Befragungen.