Datengetriebene Geschaftsmodelle pragen die Wirtschaftswelt. In ihnen spiegelt sich anschaulich wider, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten fur die verschiedensten Zwecke einen wirtschaftlichen Wert verkorpert. Hieran anknupfend beschaftigt sich die Autorin mit der Frage, ob Angebote, fur deren Inanspruchnahme zwar kein Geldbetrag entrichtet, aber eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt wird, als entgeltlich oder unentgeltlich zu qualifizieren sind. Sie setzt sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit dem Begriff des Entgelts im Sinne des Schuldvertragsrechts des BGB auseinander. Zudem wird untersucht, ob die DS-GVO dem Geschaftsmodell Personenbezogene Daten als Entgelt"e; entgegensteht.