Welche Chancen und Probleme bietet der Verweis auf Menschenrechte bei der Definition volkerstrafrechtlich relevanter Verbrechen? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Verweis auf den Katalog des internationalen Menschenrechtsschutz dogmatisch angemessen und praktisch wahrscheinlich? Diese Fragen werden sowohl rechtstheoretisch, in der tatsachlichen Rechtsanwendung als auch empirisch durch Gesprache mit Richterinnen und Richtern an volkerstrafrechtlichen Gerichten ergrundet. Durch das Aufzeigen der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtsgebiete, der vorherrschenden dogmatischen Unscharfen sowie Ansatzen zu deren Losung, leistet der Band einen entscheidenden Beitrag zur Debatte uber Rechtssicherheit und Innovation im Bereich des Volkerstrafrechts.