Bei der medizinischen Behandlung des Patienten im Krankenhaus kommen in einem Schadensfall regelmaig mehrere Haftungsgegner in Betracht: selbstliquidierende Chefarzte, angestellte Krankenhausarzte, Belegarzte oder der Krankenhaustrager selbst. Gerade auch das U.S.-amerikanische Recht kennt ahnliche Probleme. Dieser Rechtsunsicherheit versucht das Konzept der medical enterprise liability entgegen zu wirken, indem es grundsatzlich die Haftung fur sowohl von angestellten Arzten als auch von independent contractors fahrlassig verursachte Schaden auf den Krankenhaustrager ubertragt und gleichzeitig den behandelnden Arzt von der Haftung freistellt. Es wird untersucht, ob die medical enterprise liability etwa fur das deutsche Recht zweckmaig und mit dem deutschen Recht vereinbar ist.