1548 schloss Kaiser Karl V. mit den Standen des Heiligen Romischen Reichs den Burgundischen Vertrag. Dieser Vertrag und die nachfolgende Entwicklung fuhrten zur weitgehenden Losung der burgundischen Erblande der Habsburger, darunter das Herzogtum Luxemburg, vom Reich. Theodor Baums behandelt zunachst die Stellung des Herzogtums Luxemburgs als Reichslehen, die Zustandigkeit des Reichskammergerichts auch fur die burgundischen Erblande und sodann Inhalt und Bedeutung des Burgundischen Vertrags. Die durch den Vertrag bewirkte Abspaltung der Erblande vom Reich machte neben anderem die Entwicklung von Normen fur die "internationale" Gerichtszustandigkeit erforderlich. Im zweiten Teil befasst sich die Untersuchung mit der durch den Burgundischen Vertrag ausgelosten Entfaltung dieser fruhen Form zwischenstaatlicher Kooperation bei grenzuberschreitenden Konflikten. Hierfur werden die Akten des Reichskammergerichts zu einschlagigen Streitigkeiten mit Bezug zum Herzogtum Luxemburg ausgewertet.