English summary: Artificial Intelligence in the Public Sector Constitutional and Data Protection Framework for the State Use of Intelligent Technologies The use of artificial intelligence is also relevant for the performance of governmental tasks. The author illustrates the technical functioning of self-learning algorithms. In this context, immutable lines in terms of constitutional law and data protection law are made visible. To illustrate the risks, two prominent reference examples from the judiciary and the Administration are examined. Despite existing legal requirements, the author comes to the conclusion that the state's use of smart technologies must be more strongly reflected in the law. German description: Der Staat kann durch den Einsatz von kunstlicher Intelligenz seine Aufgaben effizienter wahrnehmen. Eine zentrale Aufgabe, die dem Menschen zukommt, ist die Kontrolle und das Trainieren von KI-Systemen. Die Arbeit legt fur Juristen verstandlich die Funktionsweise von sog. selbstlernenden algorithmischen Systemen dar. Vor diesem Hintergrund werden rechtlich unverruckbare Grenzen fur den staatlichen Einsatz von kunstlicher Intelligenz aufgezeigt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass verfassungsrechtliche Grundprinzipien wie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, aber auch die Grundrechte dem Staat eine Pflicht auferlegen, eine Kontrollstruktur fur den Einsatz von KI zu schaffen. Da es sich bei KI-Systemen um datengetriebene Systeme handelt, erfolgen auch datenschutzrechtliche Untersuchungen. Sie fuhren zu dem Schluss, dass das Datenschutzrecht allein wegen seiner Fokussierung auf das Individuum keinen geeigneten regulativen Rahmen fur KI-Systeme bietet. Insbesondere fur den Einsatz von assistierenden KI-Systemen bietet die DSGVO bis auf die Einhaltung der Grundsatze keine konkreten Vorgaben. Sowohl das Verfassungsrecht als auch das Datenschutzrecht setzen voraus, dass der Staat bei einem Einsatz von KI-Systemen eine kontinuierliche Uberwachungs- und Kontrollstruktur implementieren muss. Die Vorgaben sind jedoch sehr abstrakt. Das Verwaltungs- und Verfassungsrecht muss zukunftig den staatlichen Einsatz intelligenter Technologien starker abbilden.