Die Vorstellung von einem Rechtsautomaten, der den Menschen von der Richterbank absetzen konnte, findet sich bereits in der fruhen Neuzeit. Heute - im sog. digitalen Zeitalter - ist das Thema so prasent wie nie. Wahrend fruhere Vorstellungen allerdings reine Fantasiebilder waren, scheinen die bemerkenswerten Fortschritte in der Computertechnik der letzten Jahrzehnte zu suggerieren, der Roboterrichter sei nur eine Frage der Zeit. Diogo Sasdelli verfolgt die Frage, ob es uberhaupt moglich ist, die richterliche Tatigkeit mithilfe des Einsatzes von Maschinen zu automatisieren, von einem theoretisch-philosophischen Standpunkt aus. In einem ausfuhrlichen ersten Teil werden zunachst die normenlogischen Voraussetzungen untersucht: Auf Grund der Aquivalenz zwischen terminierenden Maschinen und logischen Kalkulen und weil die Entscheidung eines Rechtsfalles mit der Herleitung von Normen aus anderen Normen zu tun hat, ist die Moglichkeit des Roboterrichters quasi gleichbedeutend mit der Moglichkeit eines (sinnvollen) Kalkuls der Normenlogik. Im zweiten Teil erortert Sasdelli die rechtstheoretischen Voraussetzungen fur die Moglichkeit des Roboterrichters, namlich die semiotische Auffassung des Normbegriffs und die Kalkulisierbarkeit des Rechts. Die immer effizienter werdende Anwendung kybernetischer Methoden im Rechtswesen, die den Beginn einer umfassenden Transformation des Rechtsverstandnisses und des Rechtsdenkens darstellt, muss sich ihrer Grenzen bewusst sein: Es muss klar bestimmt werden, welche Bereiche sich am besten fur eine Automatisierung eignen und welche nicht.