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Geringfügige Beschäftigung
Spara

Geringfügige Beschäftigung

Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Damit ergeben sich zahlreiche Beratungsfelder.
Undertitel
Sozialversicherungsrecht - Lohnsteuerrecht - Arbeitsrecht
ISBN
9783834911995
Språk
Tyska
Vikt
310 gram
Utgivningsdatum
2008-10-28
Sidor
231