Gå direkt till innehållet
Entscheidungsbesprechung zu OGH 22.06.2011, 2 Ob176/10m
Entscheidungsbesprechung zu OGH 22.06.2011, 2 Ob176/10m
Spara

Entscheidungsbesprechung zu OGH 22.06.2011, 2 Ob176/10m

Författare:
Tyska
Läs i Adobe DRM-kompatibel e-boksläsareDen här e-boken är kopieringsskyddad med Adobe DRM vilket påverkar var du kan läsa den. Läs mer
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: Sehr Gut, Universitat Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Der am 22.06.2011 mit der Geschaftszahl 2 Ob176/10m"e; ergangenen Entscheidung des OGH lag folgender Sachverhalt zugrunde. Die spatere Nebenintervenientin und Maklerin wurde vom Verkaufer, der im weiteren Verfahren der Beklagte war, beauftragt, sein Wohnungseigentum an der Wohnung Top 6 und die mit diesem verbundenen Anteile an der Liegenschaft zum Verkauf zu vermitteln. Die Wohnung befindet sich in Bregenz. Das Inserat wurde in der Landle Immo"e; veroffentlicht. Der Kaufinteressent und spater klagende Kaufer trat mit der Maklerin aufgrund dieses Inserats am 16. 1. 2007 in Kontakt und ein Besichtigungstermin wurde vereinbart. Im Rahmen der Wohnungsbesichtigung erhielt der Klager von einer Mitarbeiterin der Nebenintervenientin ein Expose mit Angaben zum Kaufobjekt. Genannt war darin, dass das Objekt A eine Vierzimmerwohnung sei, im Zentrum von Bregenz liege, eine sehr gute Infrastruktur aufweise, im Jahr 1968 erbaut worden sei, der Zustand renovierungsbedurftig sei, die Betriebskosten EUR 233,30 betragen, kein Reparaturfonds vorhanden sei, die Wohn-Nutzflache 123,44 m betrage, ein Lift vorhanden sei, Sanierungen zukunftig geplant seien, die Wohnung nach Vereinbarung beziehbar sei und der Kaufpreis EUR 126.000 betrage. Das Expose war jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr richtig, da mittlerweile ein Reparaturfonds gebildet worden war, wovon die Maklerin aber nichts wusste. Weiters war im Expose aufgrund fehlender Unterlagen ein fiktives Baujahr genannt. Das tatsachliche Baujahr ist das Jahr 1956. Die Maklerin und im Prozess Nebenintervenientin hatte es unterlassen, den Beklagten nach dem ihm bekannten Baujahr zu fragen.
Författare
Amanda Reiter
ISBN
9783346507242
Språk
Tyska
Utgivningsdatum
2021-10-06
Tillgängliga elektroniska format
  • PDF - Adobe DRM
Läs e-boken här
  • E-boksläsare i mobil/surfplatta
  • Läsplatta
  • Dator