Studienarbeit aus dem Jahr 2025 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Koln (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Deutsche Steuerrecht folgt bestimmten Fundamentalprinzipien, um dem Grundgesetz gerecht zu werden, vor allem was die Steuergerechtigkeit betrifft, die sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergibt, der mit Artikel 3 im Grundgesetz Einzug gefunden hatte. Eines dieser Fundamentalprinzipien ist das Leistungsfahigkeitsprinzip, welches die Finanzierung staatlicher Aufgaben an die individuelle okonomische Leistungsfahigkeit knupft. Die Ermittlung des Steuersubjektes spielt dabei eine wichtige Rolle. Durch die dualistische Pragung der Besteuerung werden die Steuersubjekte dem Trennungsprinzip folgend in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterteilt. Dabei sind Kapitalgesellschaften als eigenstandige sog. juristische Personen angesehen, was zur Folge hat, dass die Gesellschaft anderen Steuerarten unterliegt als ihrem Gegenstuck. Die Einkunfte der Personengesellschaft werden demnach den Gesellschaftern personlich zugerechnet, wo sie dann zu versteuern sind, da sie den Ursprung der erwirtschafteten Einkunfte darstellen. Dieses Prinzip ist ebenso fur stille Reserven anzuwenden, was im Falle einer Betriebsaufgabe immer wieder Streitfragen aufwirft. Deshalb wurde die Realteilung in der Rechtsprechung entwickelt.