Anlasslich des 30. Jubilaums der Thuringer Verfassung 2023 erscheint dieser erstmals zweibandige Kommentar einer Landesverfassung. Die aktuellen Beitrage von Wissenschaftlern und Praktikern aus ganz Deutschland richten sich an Rechts- und Politikwissenschaft, Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Justiz, aber auch an Studium und Ausbildung. Sie zeigen auf, wie das 1990 wiedererstandene Land aufgrund seiner spezifischen Ressourcenknappheit als "e;Experimentierfeld"e; von Anfang an um Schaffung individueller verfassungsrechtlicher Losungen und deren Fortentwicklung im Einklang mit der bundesdeutschen Verfassungstradition bemuht war. Zahlreiche Besonderheiten in Verfassungsrecht und -praxis werden klar herausgearbeitet, von der Wahl des Ministerprasidenten uber die "e;Neutralitatspflicht"e; der Regierungsmitglieder, die Paritatsgesetzgebung und den Konnexitatsgrundsatz bis hin zu den parlamentarischen Gruppen und Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie. Der Kommentar bestatigt: Eine "e;demokratische Verfassungslehre, die den Kleinstaat einfach uberginge, ware ebenso unvollstandig wie wenn sie den Foderalismus, die Regionen oder die Entwicklungslander ausliesse"e; (Peter Haberle).