Das New Yorker Abkommen uber die Anerkennung und Vollstreckung auslandischer Schiedsspruche vom 10. Juni 1958 zahlt zu den erfolgreichsten transnationalen Rechtsinstrumenten im grenzuberschreitenden Rechtsverkehr. Dennoch wird die sich daraus ergebende Anerkennungs- und Vollstreckungsgarantie in den 146 Vertragsstaaten teils unterschiedlich schiedsfreundlich interpretiert. Nach ausfuhrlicher Darlegung des aktuellen internationalen Meinungsstandes zur Auslegung des Abkommens vergleicht der Autor diesen mit der Anwendung des Abkommens in der Republik Singapur. Einem Stadtstaat, der trotz seiner geringen Groe nicht nur auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit zu den Top Global Playern zu zahlen ist und im Ergebnis dem UN-Abkommen vorbildlich die bestmogliche Geltung verschafft.