Dieses Buch befasst sich mit der Folter im Beweisverfahren der Leges Visigothorum, namentlich der Gesetzgebung des westgotischen Konigs Chindasvinth in diesem Bereich. Die Besonderheiten in Chindasvinths umsichtigen Folterregelungen werden auf ihre gesetzgeberischen Motive sowie eventuelle Vorbilder untersucht. Die Untersuchung zeigt vor allem eine weitgehende gesetzgeberische Eigenleistung Chindasvinths, die sich unabhangig von moglichen Vorbildern auf seine eigenen gesetzgeberischen und politischen Intentionen grundet.