Die Anspruche an das Ordnungswidrigkeitenverfahren wachsen immens: Mittlerweile unterliegen ihm einfachste Verkehrsdelinquenz und gewichtige Verstoe im Wirtschaftsrecht. Die hierfur geltenden prozessualen Vorschriften sind jedoch nicht auf Wirtschaftsordnungswidrigkeiten zugeschnitten, sondern zielen auf die effiziente Ahndung geringfugiger Ordnungswidrigkeiten ab.Kann diese Ausgangslage fr das Bugeldverfahren zur Zerreiprobe werden und drohen bald einzelne Abspaltungen, wie etwa die des Kartellsanktionenverfahrens? Welche Reformen msste man vornehmen, um der im Bugeldverfahren angelegten Ambivalenz"e; effektiv entgegenzutreten?Die Arbeit versucht, diese Fragestellungen zu beantworten und konkrete Reformvorschlge zu zentralen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes zu liefern.