Eine Rechtsordnung, auf deren oberster Stufe das Grundgesetz steht, hat die Regelung des Zusammenlebens aller Menschen einer menschlichen Gemeinschaft zum Gegenstand. Wie diese Gemeinschaft entstanden ist, ist aber nicht eine Frage des Rechts, sondern wurzelt ausschlie lich im Politischen; es ist eine Frage der soziologischen, ethnologischen und machtm igen Voraussetzungen f r den Zusammenschluss zur Gemeinschaft. Im Verh ltnis zum umfangreichen Schrifttum, das sich der juristischen Aspekte der verfassunggebenden Gewalt annimmt, kommt das, was sich zeitlich vor dem Recht abspielt, also in der reinen Politik, im Hinblick auf den Zusammenschluss zu einer rechtlich verfassten Gemeinschaft bisher in der politikwissenschaftlichen Literatur zu kurz. Die vorliegende Schrift schliesst diese L cke anhand der Beispiele Frankreich, Schweizerische Eidgenossenschaft und Italien.