Gesetzlich ist die Leitung der Gesellschafterversammlung der GmbH nicht vorgeschrieben. Fur die Praxis empfiehlt sich die Einsetzung eines Versammlungsleiters jedoch dringend, um ihren ordnungsgemaen Ablauf zu gewahrleisten. Vor diesem Hintergrund uberrascht es, dass bisher im Schrifttum eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Versammlungsleitung nicht stattgefunden hat. Die Arbeit versucht, diese Lucke zu schlieen. Sie untersucht u.a. Bestellungs- und Abberufungsmoglichkeiten, die Rechtsstellung des Versammlungsleiters und seine Kompetenzen. Wegen der groen praktischen Bedeutung liegt das Hauptaugenmerk dabei auf seiner Kompetenz, Beschlusse vorlaufig verbindlich festzustellen.