Thomas Gawron untersucht in rechtssoziologischer Perspektive das Verhaltnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Kirchen/Religionsgemeinschaften und markiert Konstellationen von Mobilisierung, judizieller Entscheidung und Implementation. Gegenstand seiner Untersuchung bilden 13 Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Konfessionelle Krankenhauser, Kruzifix, Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde, Kopftucher und die Berliner Adventssonntagsregelung. (deg)(deg)(deg)(deg)Als Ergebnisse der Fallstudien sind der hohe Beschwerdeerfolg der Mobilisierungsakteure, die Zerstrittenheit der Karlsruher Richterkollegien, offener Widerstand gegen bundesverfassungsgerichtliche Judize und misslingende Implementation festzuhalten. Das Interesse am Implementationsprozess impliziert Fragen nach Abnahmebereitschaft und interner Verarbeitung in den Spharen der Implementationsakteure: juristische Expertise von Grokirchen, Unternehmensverbanden sowie Gewerkschaften und von kleinen mitgliedergeringen Religionsgemeinschaften fallt auseinander.