Das Verbot, Unschuldige zu toten, ist die Grundlage der rechtsstaatlichen Demokratie. Die Aufhebung dieses Verbotes rechtsstaatlich regeln zu wollen, ist ein Widerspruch in sich. In diesen Widerspruch verwickelt sich jeder Gesetzgeber, der glaubt, Abtreibung, Euthanasie oder embryonale Stammzellforschung legalisieren zu konnen. Vordergrundig geht es in den biopoliti-schen Debatten um die Stichtagsregelungen des Stammzellgesetzes, um Spatabtreibungen und Patientenverfugungen. Letztlich aber geht es immer wieder um den Status des Embryos, um seine Menschenwurde und sein Lebensrecht einerseits und in der Debatte um Patientenverfugungen um die Wurde des Sterbenden andererseits. An Embryonen forschen, um Stammzellen zu gewinnen, heit Embryonen zerstoren. Der deutsche Sonderweg, die Forschung auf die importierten Produkte dieser Zerstorung zu beschranken, ist nicht weniger problematisch als die Zerstorung selbst. Der Streit um die embryonale Stammzellforschung steht im Mittelpunkt des Bandes, der eine Ringvorlesung der Universitat Osnabruck im Sommersemester 2008 dokumentiert. Aber auch die klassischen Fragen der Bioethik und der Biopolitik, die es gibt, seit Menschen existieren, namlich Abtreibung und Euthanasie, kommen zur Sprache. Zu den Autoren gehoren Robert Antretter, Wilfried Harle, Christian Hillgruber, Jorg-Dietrich Hoppe, Angelika Pokropp-Hippen, Eberhard Schockenhoff, Hans Scholer, Robert Spaemann, Christoph Student, der Herausgeber sowie die Bischofe Andreas Laun (Salzburg), Reinhard Marx (Munchen) und Jozef Zycinski (Lublin), Vorsitzende von Lebensrechtsgruppen und Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Sie burgen fur Kompetenz und klare Positionen.