Die Autorin untersucht das Spannungsverhaltnis zwischen einer effektiven Terrorismusbekampfung und der Achtung des Rechts auf Leben nach Artikel 2 EMRK. Sie zeigt den Umfang sowie die Grenzen der sich aus Artikel 2 EMRK ergebenden Rechte und Pflichten auf und beschaftigt sich mit dem Verhaltnis der Abwehr- und Schutzfunktion dieses elementaren Menschenrechts. Dabei beschrankt sich die Autorin nicht auf die Untersuchung anti-terroristischer Manahmen im eigenen Staatsgebiet bzw. im Raum des Europarates. Sie beschaftigt sich auch am Beispiel des Afghanistan-Konflikts mit Fragen nach dem raumlichen Geltungsbereich der Konvention sowie dem Verhaltnis der Konventionsrechte zum humanitaren Volkerrecht.