Anhand der beiden Vergleichsstaaten Deutschland und Frankreich wird exemplarisch das Arbeitssicherheitsrecht in zwei grossen Mitgliedstaaten der Europaischen Union untersucht. Arbeitsschutz kennt eine Vielzahl von Regelungsbedurfnissen. Den nationalen Gesetzgebern stehen unterschiedliche Losungsmoglichkeiten offen, auf die Herausforderungen des Arbeitsschutzes zu reagieren. In Deutschland und Frankreich bestehen neben vielen Gemeinsamkeiten auch einige Unterschiede. Die rechtsvergleichende Analyse der beiden Rechtssysteme zeigt dies deutlich auf. Das Arbeitssicherheitsrecht innerhalb der Europaischen Union wird in zunehmendem Mass vom europaischen Recht beeinflusst. Dem wird im abschliessenden Kapitel der Arbeit Rechnung getragen."