In der Praxis hat sich in den letzen drei
Jahrzehnten eine immer größer werdende Nachfrage
nach schiedsrichterlichen einstweiligen Maßnahmen
entwickelt, sodass immer mehr Schiedsordnungen von
internationalen Schiedsinstitutionen und nationale
Gesetze den Schiedsgerichten die Befugnis zum Erlass
solcher Maßnahmen einräumten. In dieser Arbeit
werden die von der UNCITRAL-Arbeitsgruppe
entwickelten Vorschriften betreffend den
schiedsrichterlichen einstweiligen Rechtsschutz, die
diesbezüglich alten Bestimmungen des UNICITRAL
Modellgesetzes, die entsprechenden Regelungen der
nationalen Gesetze von England, Deutschland und
Österreich sowie die relevanten Bestimmungen
ausgewählter internationaler Schiedsordnungen, der
UNCITRAL Arbitration Rules 1976 und der ICC
Arbitration Rules 1998, sowie der Wiener Regeln
miteinander verglichen. Anhand der genannten
Vorschriften wird untersucht, wie der
schiedsrichterliche Rechtsschutz sinnvoll
ausgestaltet werden kann.