In Deutschland gesprochene Strafurteile ergehen im Namen des Volkes"e;. Die an vielen Strafverfahren beteiligten Schoffen konnen aber ihre Aufgabe insbesondere bei Verstandigungen nicht aktiv wahrnehmen. Gerade in Umfangsverfahren werden sie ohne eine sinnvoll ausgestaltete Akteneinsicht zu Statisten. Denn Grundlage fur eine Verstandigung sind die Akten, in die die Schoffen keine Einsicht haben. Die Autorin wirft einen Blick in die Vergangenheit und befasst sich mit der historischen Entwicklung der Grunde fur eine Laienbeteiligung am Strafprozess. Anhand des Status Quo des rechtlichen Rahmens und der Rechtsprechung zu diesem Thema werden praktische Wege aufgezeigt, wie die Beteiligung von Laien im Strafverfahren mit einer Akteneinsicht sinnvoller und effektiver ausgestaltet werden kann.