Welche Weg beschreiten die zentralasiatischen Staaten mit Blick auf Verfassungsrechte, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit? Welche Bedeutung geniet der Schutz dieser Rechte und Staatsprinzipien in den Staaten Zentralasiens, und wie schlagt sich dieser staatliche Schutzwille in einer institutionellen Absicherung durch ein Verfassungsgericht nieder? Die Verfassung als die vom Volk geschaffene und damit unmittelbar demokratisch legitimierte Grundordnung ist der Rahmen, innerhalb dessen sich die tagliche Demokratie, die politische Entscheidung der freigewahlten Mehrheit der Reprasentanten des Volkes, entfalten kann. Rechtsstaatlichkeit ist dabei haufig verknupft mit dem Gedanken einer effektiven Verfassungsgerichtsbarkeit. Dass in den Staaten Zentralasiens eigene Verfassungsgerichte entstehen, ist Zeichen der wachsenden Bedeutung der Verfassung, und es ist nicht erstaunlich, dass Gesellschaftsordnungen, die sich im Ubergang zu einer pluralistischen Demokratie befinden,die rechtliche Transformation uber Verfassungsgerichte zu sichern versuchen. Die Kontrolle des Gesetzgebers ist hierbei von entscheidender Bedeutung nicht nur in Europa, sondern auch in Zentralasien.Manja Hussner und Rainer Arnold geben mit der vorliegenden Sammlung Einblick in die Verfassungsentwicklung in Kasachstan, Kirgisistan, Tadschi-kistan, Turkmenistan, Usbekistan und der Mongolei.