Wer soll Huter der Verfassung sein? Diese verfassungstheoretische Frage hat die Verfassungspraxis in vielen Staaten langst beantwortet: Verfassungsgerichte tragen in besonderer Weise zur Wahrung der Verfassungen bei.Diese Schrift ordnet Verfassungsgerichtsbarkeit in das staatliche Gewaltenteilungsgefuge ein. Sie untersucht die Doppelfunktion, die einem Verfassungsgericht als Gericht und Verfassungsorgan zukommt, und zeigt Konsequenzen auf. Diese betreffen etwa das Verhaltnis zur Fachgerichtsbarkeit. In einem foderativen Staat konnen mehrere Verfassungsgerichte existieren, die zusammen ein bundesstaatliches System der Verfassungsgerichtsbarkeit bilden. Durch diese erhalt rechtliche Statik den Vorrang vor politischer Dynamik.