Der Autor befasst sich mit einem Thema an der Schnittstelle von Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Ziel ist es, einen Beitrag zu einer umfassenden dogmatischen Aufarbeitung der Verhaltnismaigkeit im Rahmen gebundener Entscheidungen zu leisten. Dabei wird das Spannungsfeld untersucht, das zwischen den Rechtsgrundsatzen der Gewaltenteilung, des Vorrangs des Gesetzes, der Rechtssicherheit und des effektiven Rechtsschutzes auf der einen Seite und dem Verhaltnismaigkeitsgrundsatz auf der anderen Seite existiert. Die Arbeit verdeutlicht, dass die Verhaltnismaigkeit bei gesetzlich gebundenem Verwaltungshandeln nur in den Fallen der qualifizierten Unverhaltnismaigkeit gepruft werden darf.