Die Borse darf in ihrer Borsenordnung fur einen Teilbereich des regulierten Marktes Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten statuieren, die uber die aus der Zulassung zum Grundmarkthandel resultierenden Verhaltenspflichten des Emittenten hinausgehen. Vergleichbar den freiverkehrlichen Sondersegmenten wird der offentlich-rechtlich verfasste Handelsplatz auf diese Weise anhand unterschiedlicher Pflichtenstandards strukturiert. Die vorliegende Arbeit leuchtet den rechtlichen Rahmen der Teilbereichsregulierung aus. Dabei unternimmt sie insbesondere den Versuch, die Grenzen der dem Borsenrat ubertragenen Gestaltungsmacht unter Berucksichtigung des europaischen Kapitalmarktrechts zu bestimmen und spurt wesentlichen, mit der Notierung in einem Teilbereich verbundenen Einzelfragen nach.