In den letzten Jahren beobachtet das Recht eine steigende Zahl von Zugangskonflikten in rein privatrechtlichen Kontexten. Ausgehend vom Stadionverbotsbeschluss des BVerfG zeigt der Autor, dass dabei dem Institut des Vertrages eine zentrale Rolle zukommt. Durch die Kombination einer multilateralen Perspektive und differenzierungstheoretischen Erkenntnissen entwickelt er die These, dass der Vertrag in der modernen Gesellschaft eine Inklusionsfunktion erfullt. Dabei ist insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz in hohem Masse responsiv, um soziale Inklusionskonflikte im Recht zu mediatisieren. Die Arbeit erblickt in der Teilhabedimension den uberzeugenden Anknupfungspunkt, um seine Wirkung im Privatrecht zu begrunden.