Die Nutzung von Musik durch politische Parteien im Wahlkampf kann eine Verletzung von Urheber- und Kunstlerpersonlichkeitsrechten darstellen. Auch Verwertungsrechte sind betroffen. Der Autor untersucht sowohl die verwertungsrechtliche Einordnung der Nutzung von Musik im politischen Wahlkampf als auch die Verbotsmoglichkeiten uber Urheber- und Kunstlerpersonlichkeitsrechte. Hierzu werden insbesondere die Voraussetzungen indirekter Beeintrachtigungen von Urheber- und Kunstlerpersonlichkeitsrechten untersucht und die Interessen der Musiker sowie der politischen Parteien miteinander abgewogen.